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Kann ich nicht genutztes Budget oder Beratungskontingent in den nächsten Zeitraum mitnehmen?

Sie haben gegen Ende des Kalenderjahres oder eines Abrechnungszeitraums noch ungenutztes voiio-Kontingent übrig und fragen sich, ob Sie dieses aufsparen können? In der Regel ist ein Budget bzw. Kontingent an einen festen Zeitraum gebunden und ein Übertrag auf den nächsten Zeitraum nicht möglich ist.

Die Rahmenbedingungen für Ihr Kontingent werden direkt von Ihrem Unternehmen festgelegt. Entscheidend ist immer das Datum, wann ein neues Kooperationsjahr zwischen Ihrem Unternehmen und voiio beginnt. Dabei muss das Kooperationsjahr nicht identisch mit einem Kalenderjahr sein.

Zu Beginn des neuen Kooperationszeitraums setzt dann die voiio-Plattform Ihr Kontingent automatisch auf den Ursprungswert zurück, sofern es keine Änderungen und Anpassungen von Ihrem Unternehmen gibt.

Voraussetzungen

  • Ein aktives voiio-Mitgliedskonto
  • Ihnen wurde von Ihrem Unternehmen ein finanzielles Budget oder ein Beratungskontingent (z. B. für EAP-Beratungen oder Bezuschussungen) zur Verfügung gestellt
  • Ihr Unternehmen hat eine aktive Kooperation mit voiio

Wichtige Regelungen, die in den allermeisten Fällen gelten

  • Kein Übertrag möglich: Nicht genutztes Budget oder ungenutztes Beratungskontingent verfällt und kann nicht mit in den neuen Zeitraum genommen werden. 
  • Keine rückwirkende Bezuschussung:
    Sollte Ihr Unternehmen ein Assist-Programm über voiio anbieten, müssen notwendige Unterlagen wie Rechnungen oder Zahlungsnachweisen zeitnah eingereicht worden sein.
    Eine rückwirkende Bezuschussung für bereits abgeschlossene Unternehmensjahre* wird in der Regel unternehmensseitig ausgeschlossen. 
    *In vielen Fällen ist damit das Kalenderjahr mit Stichtag 31.12. gemeint
  • Gutscheine über dem Gültigkeitsdatum: 
    Gutscheine, deren Ablaufdatum erreicht ist, verfallen ersatzlos.

Gut zu wissen: Wenn Ihr Unternehmen die vertragliche Zusammenarbeit mit voiio beendet, erlischt systemseitig der Zugriff auf die Plattform mit dem Tag der Kündigung. Danach können Sie nicht mehr auf Ihr (ungenutztes) Budget oder Kontingent zugreifen.

Weitere Fragen und Lösungen

  • Wie kann ich den Kooperationszeitraum meines Unternehmens herausfinden?
    Im ersten Schritt können Sie sich an Ihre Ansprechperson in der Personalabteilung wenden und unternehmensinterne Kommunikationskanäle nach Informationen durchsuchen. Darüberhinaus können Sie im zweiten Schritt auch das voiio-Service-Team kontaktieren.
  • Wie kann ich sehen, über welches Beratungskontingent ich noch verfüge?
    Wenn Ihnen über Ihr Unternehmen ein EAP-Beratungskontingent angeboten wird, finden Sie die Information in jedem Profil unserer beratenden Personen.

    Beratungskontingentanzeige

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